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Behindertengerecht und behindertenfreundlich

Zur Unterscheidung in der Begrifflichkeit

Als behindertengerecht dürfen nur solche Bauwerke gelten, die die Bestimmungen der einschlägigen Normen DIN 18024 und 18025 einhalten.
Von behindertenfreundlichen Gebäuden spricht man, wenn nicht alle Vorschriften der Norm eingehalten sind, wenn aber die Benutzbarkeit durch körperbehinderte Menschen weitgehend selbständig möglich ist.
DIN 18024 Bauliche Maßnahmen für behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich
DIN 18025 Wohnungen für Menschen mit Behinderungen

Ein Beispiel:
Die Norm schreibt vor, dass Rampen nur eine Steigung von 6 % haben dürfen und nach 5 m ein Podest haben müssen. Wenn nun der Zugang zur Kirche über eine 10 % steile Rampe erfolgt, die Kirche innen aber ganz niveaugleich ist und über ein Behinderten-WC verfügt, dann kann sie in der Regel auch von Rollstuhlfahrern gut benutzt werden. Diese brauchen nur kurz jemand, der sie die Rampe hochschiebt.

Kirchen müssen mindestens behindertenfreundlich sein!

Kirchen sind im Anschluss an Jesus Christus den schwächsten Gliedern der Gemeinschaft besonders verpflichtet. Eine behindertenfreundliche, ja, möglichst behindertengerechte Einrichtung muss daher selbstverständlich sein!

Die wichtigsten Einrichtungen für Behinderte

• schwellenfreie Zugänge zu allen (wichtigen) Räumen (max. 2 cm hohe Erhöhungen)
• ein Behinderten-WC
• Türen zu allen (wichtigen) Räumen über 90 cm breit
• Einbau von Rampen zur Überwindung von Niveauunterschieden
• Schwerhörigen-Tonanlage (siehe Tonanlagen )

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